Um die Sichtbarkeit im Verkehr zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden, gilt für E-Bike-Fahrende neu auch am Tag Fahren mit Licht.
Ab dem 1. April 2022 gilt auch für E-Bike-Fahrerinnen und E-Bike-Fahrer: Licht an. Auch tagsüber. Diese Regeln hat der Bundesrat am 17. Dezember 2021 beschlossen. So solle die Sichtbarkeit im Verkehr erhöht werden und Unfälle vermieden werden.
Die E-Bikes können sowohl mit Akku-Licht, wie aber auch mit fest installierten Lichtern geführt werden, welche direkt am Akku des E-Bikes angeschlossen werden.
Wir beraten Sie gerne im BikeHouse Balsthal, zu sämtlichen Zubehör für Ihr eBike. Mitunter bieten wir Ihnen auch eine passende Auswahl an Rücklichtern und Scheinwerfern zum Nachrüsten.